Barrierefreiheitsinformationen
Barrierefreiheit
Wie diese Website gebaut ist, was tatsächlich geprüft wird, was offen ist, und wie du uns eine Barriere meldest.
Worum es hier geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt von Anbietern bestimmter Dienstleistungen Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Was diese Information enthalten muss, steht in § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 BFSG. Genau das ist diese Seite.
Diese Erklärung ist eine Selbstauskunft. Sie beschreibt den Stand, wie er ist, einschließlich der Stellen, an denen diese Website die angestrebte Stufe noch nicht durchgängig erreicht. Eine Liste, in der alles erfüllt ist, wäre bequemer zu lesen und weniger wert.
Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter: Vitalis Zentrum, Inhaber Patrick Meyfarth
- Anschrift: Philipp-Hoffmeister-Strasse 18, 34270 Schauenburg, Deutschland
- Geltungsbereich: die Website vitaliszentrum.com mit allen Unterseiten
- Erstellt am: 17. September 2026, auf Grundlage einer Selbstbewertung
- Verfahren: Selbstbewertung anhand der automatisierten Prüfungen, die weiter unten beschrieben sind
Vollständige Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.
Was hier angeboten wird, in einfachen Worten
Anlage 3 BFSG verlangt unter anderem eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreier Form. Hier ist sie:
- Auf dieser Website kannst du nachlesen, was im Vitalis Zentrum angeboten wird: Energiearbeit, persönliche Beratung, Ausbildungen und Veranstaltungen.
- Du kannst einen Podcast anhören. Zu jeder Folge gibt es den Text zum Mitlesen, direkt auf der Seite und ohne Tonwiedergabe.
- Du kannst Kontakt aufnehmen und einen Gesprächstermin buchen. Die Buchung erfolgt erst im letzten Schritt des Kalenders. Den Ablauf findest du unter Vertragsschluss.
- Das Newsletterformular ist eine Vorschau. Es versendet noch keine Daten und meldet dich nicht an.
- Alle Texte sind auf Deutsch. Eine andere Sprachfassung gibt es nicht.
Angestrebtes Niveau
Maßstab ist die Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA verweist. Das ist das angestrebte Niveau dieser Website. In der Praxis bedeutet das:
- Jede Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen, in einer nachvollziehbaren Reihenfolge.
- Der Tastaturfokus ist jederzeit sichtbar und wird außerhalb des Elementrahmens gezeichnet, damit er auf jedem Untergrund erkennbar bleibt.
- Texte haben ausreichenden Kontrast, Fließtext mindestens 4,5 zu 1, große Schrift und Bedienelemente mindestens 3 zu 1.
- Fließtext ist mindestens 16 Pixel groß, Eingabefelder ebenfalls, damit Mobilgeräte beim Tippen nicht in die Seite hineinzoomen.
- Bedienflächen sind mindestens 44 Pixel hoch und breit, damit sie auch mit eingeschränkter Feinmotorik zu treffen sind.
- Jedes Bild hat einen Alternativtext, jedes Formularfeld eine echte Beschriftung, und jede Fehlermeldung wird dem Feld zugeordnet, zu dem sie gehört.
- Überschriften bilden eine echte Gliederung, mit genau einer ersten Überschrift je Seite und ohne übersprungene Ebenen.
- Wer im Betriebssystem weniger Bewegung eingestellt hat, bekommt weniger Bewegung.
Was auf dieser Website umgesetzt ist
Tastaturbedienung
- Sprunglink: Das erste Element jeder Seite ist der Link „Zum Inhalt springen“. Mit dem ersten Druck auf die Tabulatortaste erreichst du ihn, mit der Eingabetaste springst du an den Hauptinhalt und überspringst die Navigation. Dass dieser Link wirklich das erste Element im Dokument ist, wird bei jeder Veröffentlichung automatisch geprüft.
- Reihenfolge: Mit Tab gehst du vorwärts durch Links, Schaltflächen und Formularfelder, mit Umschalt und Tab zurück. Die Eingabetaste oder die Leertaste löst aus. Es gibt auf dieser Website kein Element mit einer erzwungenen Fokusreihenfolge, das die Dokumentreihenfolge durcheinanderbringt.
- Schließen: Die Escape-Taste schließt das mobile Menü und das Einstellungsfenster für Cookies. Der Fokus kehrt danach auf die Schaltfläche zurück, mit der geöffnet wurde.
- Terminauswahl: Der Kalender wird von LeadConnector eingebunden. Wenn du ihn nicht bedienen kannst, vereinbare deinen Termin telefonisch oder über das Kontaktformular. Unter dem Kalender findest du außerdem einen Link, um ihn in einem eigenen Fenster zu öffnen.
- Aufklappbereiche: Die häufigen Fragen sind als echtes Aufklappelement gebaut, nicht als Skript. Sie reagieren deshalb auf die Tastatur, ohne dass dafür eigener Code nötig wäre.
Sichtbarkeit des Fokus
- Der Fokusindikator wird außerhalb der Rahmenbox gezeichnet, als Umriss oder als Schatten mit positiver Ausdehnung. Ein reiner Wechsel der Rahmenfarbe gilt nicht als Indikator und ist im Stylesheet ausgeschlossen.
- Eine Regel, die den Umriss entfernt, ohne einen sichtbaren Ersatz zu zeichnen, lässt sich in diesem Projekt nicht veröffentlichen: Sie wird beim Bauen gefunden und bricht die Veröffentlichung ab.
- Das fokussierte Element wird nicht von der oben stehenden Kopfzeile verdeckt. Das wird für jede Route automatisch nachgemessen.
Kontraste und Schriftgrößen
- Fließtext steht bei 17 Pixeln, auf schmalen Bildschirmen bei 16 Pixeln. Eingabefelder liegen ebenfalls bei mindestens 16 Pixeln.
- Eine Regel, die Fließtext oder ein Eingabefeld unter 16 Pixel setzt, bricht die Veröffentlichung ab.
- Die Kontrastwerte werden bei jeder Veröffentlichung automatisch gegen die Schwellen der WCAG geprüft, in zwei Browsern und in beiden Ansichten.
Vergrößerung und Umbruch bis 320 Pixel
- Das Layout wird in sieben Bildschirmbreiten geprüft: 1440, 1050, 768, 430, 390, 360 und 320 Pixel. Bei 320 Pixeln wird zusätzlich gemessen, dass nichts waagerecht über den sichtbaren Bereich hinausragt.
- Die Vergrößerung auf 200 Prozent wird über eine Breite von 640 Pixeln abgebildet, was einem Fenster von 1280 Pixeln bei doppelter Vergrößerung entspricht. Die 400 Prozent aus der WCAG entsprechen der geprüften Breite von 320 Pixeln.
- Deutsche Wortzusammensetzungen sind für dieses Layout das größte Risiko. Genau deshalb ist 320 Pixel eine harte Prüfung und keine Empfehlung.
Alternativtexte, Beschriftungen und Fehlermeldungen
- Jedes Bild trägt einen Alternativtext sowie eine feste Breite und Höhe, damit beim Laden nichts springt. Ein Bild ohne diese Angaben bricht die Veröffentlichung ab.
- Jedes Formularfeld hat eine echte Beschriftung. Ein Ersatz über ein Vorlesekürzel wird in diesem Projekt bewusst nicht akzeptiert: Eine Beschriftung, die nur Vorleseprogramme kennen, hilft niemandem, der sie sehen muss.
- Fehlermeldungen stehen an dem Feld, um das es geht, werden dem Feld technisch zugeordnet und dem Vorleseprogramm angesagt. Der Textcursor springt in das erste beanstandete Feld.
- Doppelt vergebene Kennungen, die Vorleseprogramme verwirren, brechen die Veröffentlichung ab.
Reduzierte Bewegung
- Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt keine Übergänge und kein weiches Scrollen. Das gilt für die gesamte Website auf einmal.
- Diese Einstellung wird bei jeder Veröffentlichung in einem eigenen Prüfdurchlauf mitgetestet, nicht nur im Stylesheet behauptet.
- Es gibt auf dieser Website keine automatisch startende Bewegung, kein Video mit Selbststart, keinen Zähler mit künstlichem Zeitdruck und keine Bildfolge, die beim Scrollen abläuft.
Struktur, Sprache und Betrieb ohne JavaScript
- Jede Seite hat genau eine erste Überschrift, und die Überschriftenebenen werden nicht übersprungen. Beides wird beim Bauen geprüft.
- Die Sprachauszeichnung des Dokuments steht auf Deutsch und wird ebenfalls geprüft.
- Ohne JavaScript bleibt die Website vollständig lesbar. Die Navigation funktioniert, die Formulare behalten ihr Ziel, und die häufigen Fragen lassen sich öffnen. Auch das ist ein eigener automatischer Prüfdurchlauf.
Podcast und weniger Transparenz
- Zu jeder Podcastfolge gibt es ein Transkript auf der Folgenseite. Wer nicht hören kann oder will, verliert damit keinen Inhalt. Das Transkript kommt von unserer eigenen Domain und braucht keine Verbindung zum Audiohost.
- Hast du auf deinem Gerät „Transparenz reduzieren“ oder „Kontrast erhöhen“ eingestellt, wird die durchscheinende Fläche des Podcast-Players deckend.
Wie das geprüft wird
Es gibt zwei Prüfungen, und sie greifen an verschiedenen Stellen.
- Beim Bauen der Seiten laufen feste Regeln gegen den Quelltext jeder einzelnen Seite: Sprachauszeichnung, Sprunglink als erstes Element, genau eine erste Überschrift, keine übersprungene Überschriftenebene, Alternativtext sowie Breite und Höhe an jedem Bild, keine doppelte Kennung, keine erzwungene Fokusreihenfolge, eine echte Beschriftung an jedem Bedienelement, ein Fokusindikator außerhalb der Rahmenbox und die Untergrenze von 16 Pixeln für Fließtext und Eingabefelder. Verstößt eine Seite gegen eine dieser Regeln, wird sie nicht veröffentlicht.
- Im Browser wird jede Route in zwei verschiedenen Browsermodulen und in sieben Bildschirmbreiten von 320 bis 1440 Pixeln gegen die Regeln der WCAG auf den Stufen A und AA getestet, mit einem etablierten Prüfwerkzeug. Zusätzlich werden die Tastaturbedienung, die Sichtbarkeit des Fokus unter der Kopfzeile, das Verhalten der Formulare im Fehlerfall, der Umbruch bei 320 Pixeln, der Betrieb ohne JavaScript und das Verhalten bei reduzierter Bewegung geprüft.
Eine automatische Prüfung findet nie alle Barrieren. Sie erkennt zuverlässig, was sich messen lässt, also Kontrastwerte, fehlende Beschriftungen, kaputte Strukturen. Ob ein Alternativtext das Richtige beschreibt, ob eine Reihenfolge sinnvoll ist und ob ein Satz verständlich ist, kann nur ein Mensch beurteilen. Deshalb ist der Meldeweg weiter unten kein Zierrat.
Was noch offen ist
Diese Punkte sind bekannt und werden hier benannt, statt sie wegzulassen:
- Keine externe Prüfung. Eine unabhängige Prüfung durch Dritte, etwa ein BITV-Test, hat nicht stattgefunden. Diese Erklärung ist deshalb eine Selbstauskunft und keine Konformitätsbestätigung.
- Screenreader. Ein vollständiger Test über alle Kombinationen aus Betriebssystem und Vorleseprogramm steht aus. Geprüft wird die technische Grundlage, also Beschriftungen, Rollen, Zuordnungen und Reihenfolge, nicht das Zusammenspiel jedes einzelnen Programms.
- Zoom über gleichwertige Breiten. Die Vergrößerung auf 200 und 400 Prozent ist über entsprechende Bildschirmbreiten abgedeckt und nicht über eine Handprüfung mit der Zoomfunktion des Browsers. Das ist der gängige Weg, deckt sich aber nicht in jedem Detail mit der Zoomfunktion.
- Feste Schriftgrößen. Die Schriftgrößen sind in festen Pixelwerten gesetzt. Eine im Browser erhöhte Standardschriftgröße wirkt sich deshalb nicht aus. Die Zoomfunktion des Browsers wirkt dagegen vollständig, und das ist derzeit der Weg, um größer zu lesen. Eine Umstellung auf relative Größen ist vorgemerkt.
- Keine dunkle Darstellung. Eine im Betriebssystem eingestellte dunkle Anzeige ändert das Erscheinungsbild dieser Website nicht. Wer eine dunkle Darstellung braucht, ist auf die Funktionen des Browsers oder des Betriebssystems angewiesen.
- Nur Deutsch. Die Website gibt es ausschließlich auf Deutsch. Eine Fassung in Leichter Sprache und eine Fassung in Deutscher Gebärdensprache gibt es nicht.
- Externe Inhalte. Die Audiodateien des Podcasts liegen bei einem externen Host. Auf dessen Abspielprogramme außerhalb dieser Website haben wir keinen Einfluss. Auf dieser Website selbst wird die Datei über unseren eigenen Player wiedergegeben, und zu jeder Folge steht das Transkript bereit.
Eine Barriere melden
Wenn dir etwas auf dieser Website nicht zugänglich ist, melde es bitte. Hilfreich ist, wenn du die Adresse der Seite nennst, was du tun wolltest und was dabei nicht funktioniert hat. Auch der Hinweis, mit welchem Gerät oder Hilfsmittel du unterwegs bist, hilft bei der Suche. Eine formlose Nachricht genügt, es gibt kein Formular, das du ausfüllen musst.
- E-Mail: vitaliszentrum.contact@gmail.com
- Telefon: +49 1573 4486483
- Post: Vitalis Zentrum, Patrick Meyfarth, Philipp-Hoffmeister-Strasse 18, 34270 Schauenburg
Der telefonische Weg steht bewusst gleichberechtigt daneben, damit auch jemand melden kann, für den Schreiben die Hürde ist.
Auf eine Meldung antworten wir innerhalb von fünf Werktagen mit einer Eingangsbestätigung und spätestens innerhalb von vier Wochen mit einer inhaltlichen Antwort. Lässt sich eine Barriere nicht sofort beheben, nennen wir dir einen Weg, auf dem du dein Anliegen trotzdem erledigen kannst, zum Beispiel telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Wenn eine Meldung nicht weiterhilft
Führt eine Meldung bei uns nicht weiter, gibt es zwei weitere Stellen, und jede davon ist für etwas anderes zuständig.
Marktüberwachung
Die Einhaltung des BFSG überwachen die Länder. Zuständig ist die gemeinsame Stelle der Länder:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und
Dienstleistungen (MLBF) AöR
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Dort kannst du beantragen, dass die Behörde tätig wird, wenn du der Ansicht bist, dass diese Website die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt.
Schlichtung
Für Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen oder Verbrauchern und Anbietern über die Barrierefreiheit einer Dienstleistung sieht § 21 BFSG ein Schlichtungsverfahren vor. Zuständig ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117
Berlin
Das Verfahren ist für dich kostenfrei, und eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Es steht dir frei, ob du diesen Weg gehst.
Nicht zu verwechseln mit der Verbraucherschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die betrifft Streitigkeiten über den Vertrag selbst und nicht die Barrierefreiheit. Dazu steht das Nötige in den Geschäftsbedingungen.
Anwendungsbereich des BFSG
Der Vollständigkeit halber, weil die Frage regelmäßig gestellt wird: Das BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 2 Nr. 26 BFSG, also solche, die über eine Website im Fernabsatz auf individuelle Anfrage erbracht werden und auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichtet sind. Reines Lesen und Hören gehört nicht dazu, eine Anmeldung zu einer Ausbildung oder einer Veranstaltung dagegen schon.
Für Dienstleistungen nimmt § 3 Abs. 3 BFSG Kleinstunternehmen aus. Ein Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten, bei dem zusätzlich entweder der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Es genügt, dass eine der beiden Finanzgrenzen eingehalten ist. Die Ausnahme gilt ausschließlich für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Für diese Website ändert das nichts. Sie wird nach WCAG 2.1 AA gebaut, die Prüfungen laufen bei jeder Veröffentlichung, und diese Erklärung bleibt bestehen. Der Meldeweg oben steht unabhängig davon offen.
Weiterführende Seiten
Häufige Fragen · Kontaktübersicht · Cookies und Einstellungen · Datenschutzhinweise · Impressum
Stand: 17. September 2026
